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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage
Eingangsformel
Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 16. Mai 1990 über die Einführung gesetzlicher Feiertage (GBl. I Nr. 27 S. 248) wird folgendes bestimmt:
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