Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin*) (FeinwAusbV) § 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1429) außer Kraft.