Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
Ausstattung des Betriebes, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrguthandhabung sowie ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten und logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,
- c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte und sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen sowie Fahrzeugen planen,
- e)
Betriebsabläufe unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen, Geräten, Maschinen sowie Fahrzeugen planen und verbessern,
- f)
Prozesse und Strukturen zur Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes, insbesondere für Daten Dritter, entwickeln sowie umsetzen sowie
- g)
Möglichkeiten zur Erzeugung, Gewinnung, Nutzung oder Einsparung von elektrischer Energie darstellen.