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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung 1, 2 - FerkBetSachkV)
§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Durchführung der Betäubung von unter acht Tage alten männlichen Schweinen (Ferkel) zum Zweck der Kastration durch andere sachkundige Personen als Tierärzte oder Tierärztinnen einschließlich der Anforderungen an die Sachkunde dieser Personen sowie an das Verfahren der Kastration unter der Betäubung.