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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
§ 9 Wiederholung der Prüfung

Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.

Fußnote

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)