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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Finanzgerichtsordnung (FGO)
§ 57 

Beteiligte am Verfahren sind
1.
der Kläger,
2.
der Beklagte,
3.
der Beigeladene,
4.
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).