(1) Im Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
IT-Systeme für unterschiedliche Anforderungen zu planen und zu konfigurieren,
- 2.
IT-Systeme zu administrieren und zu betreiben,
- 3.
Speicherlösungen zu integrieren und zu verwalten und
- 4.
Programme zur automatisierten Systemverwaltung zu erstellen.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.