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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)
§ 27 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse,
2.
Durchführen einer Prozessanalyse,
3.
Sicherstellen der Datenqualität sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.