Verordnung über die Förderung der erstmaligen technischen Umstellung von Filmtheatern auf digitales Filmabspiel (Filmtheaterdigitalisierungsverordnung - FilmDigitV) § 1Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zuschüssen durch die Filmförderungsanstalt für die erstmalige technische Umstellung eines Filmtheaters mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland auf digitales Filmabspiel (Digitalisierung).