Empfänger der Förderung sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die
- 1.
bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben,
- 2.
in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr
- a)
maximal 260 000 Euro Nettokartenumsatz und
- b)
mindestens einen Nettokartenumsatz von 40 000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens 8 000
erzielt haben.
Abweichend von Satz 1 sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als sechs Leinwänden pro Betriebsstätte förderberechtigt, wenn sie die übrigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllen und in einem Ort mit weniger als 50 000 Einwohnern liegen.