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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Förderung der erstmaligen technischen Umstellung von Filmtheatern auf digitales Filmabspiel (Filmtheaterdigitalisierungsverordnung - FilmDigitV)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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