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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014 vom 17. März 2014 (BGBl. I S. 265) außer Kraft.