Stückzahl und Betrag der Umsätze mit Kunden, aufgegliedert nach
- a)
den einzelnen Währungen und
- b)
innerhalb der Währungen nach Ankauf und Verkauf, jeweils aufgegliedert nach folgenden Größenordnungen:
- aa)
bis 2 500 Euro,
- bb)
über 2 500 bis 15 000 Euro,
- cc)
über 15 000 Euro.
Sorten im Sinne des Satzes 1 sind ausländische Banknoten und Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, sowie Reiseschecks in ausländischer Währung.