Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung - FinaRisikoV) Anlage 23
Anlage 23 Nr. 6 Satz 1 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "identifziert" abweichend vom Bundesgesetzblatt korrekt in "identifiziert" berichtigt