Die Bundesanstalt ist Träger der Maßnahmen für die institutionelle und individuelle Leistungs- und Aufstiegsförderung, die in den
- a)
Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung für die Gewährung von Beihilfen zur beruflichen Fortbildung (Individuelles Förderungsprogramm) vom 6. September 1965 (Bundesanzeiger Nr. 170 vom 10. September 1965),
den
- b)
Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die Vergabe von Bundesmitteln zur beruflichen Förderung der unselbständigen Mittelschichten vom 19. Mai 1959 (Bundesanzeiger Nr. 231 vom 2. Dezember 1959 mit Berichtigung im Bundesanzeiger Nr. 236 vom 9. Dezember 1959),
sowie den
- c)
Richtlinien des Bundesschatzministers für die Gewährung von Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen für die berufliche Leistungsförderung in der Wirtschaft aus Mitteln des "Sondervermögens für die berufliche Leistungsförderung" (Institutionelle Förderung) vom 26. Juli 1965 (Bundesanzeiger Nr. 143 vom 4. August 1965)
vorgesehen sind.