Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin* (Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung - FintMechAusbV) § 10Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: