(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 2.
Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen,
- 3.
Auswählen sowie Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 4.
Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen,
- 5.
Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen,
- 6.
Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente,
- 7.
Konfektionieren, Vorrichten und Zuschneiden von Werkstoffen,
- 8.
Aufbauen und Beziehen von Fahrzeuginterieur,
- 9.
Überwachen und Sichern rechnergestützter Fertigungsprozesse,
- 10.
Anfertigen und Konfektionieren von Musterteilen,
- 11.
Nacharbeiten und Instandsetzen von Fahrzeuginterieur und
- 12.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.