Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik
Art 8 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
(3)