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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche* (Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung - FKüAusbV)
§ 10
Zeitpunkt
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
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