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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche* (Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung - FKüAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.
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