Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Flexografen-Handwerk (Flexografenmeisterverordnung - FlexMstrV) § 7aAußerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.