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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Fleischgesetz*)
§ 21
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2008 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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