Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin * (Flachglastechnologenausbildungsverordnung - FlGlasTechAusbV) § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Flachglastechnologen und der Flachglastechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.