Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin * (Flachglastechnologenausbildungsverordnung - FlGlasTechAusbV) § 12Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: