| 1 | Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten  (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
 florale und nonflorale Werkstoffe und technische Hilfsmittel sowie handwerkliche Fertigungstechniken anlassbezogen auswählen - b)
 Gestaltungselemente, insbesondere Gestaltungsart, Ordnungsart, Anordnungsart, Farbe und Textur, einsetzen - c)
 florale und nonflorale Werkstoffe präparieren und stabilisieren - d)
 Kranzkörper anfertigen, insbesondere Kranzkörper binden - e)
 Sträuße, Gefäßfüllungen und Pflanzungen anfertigen - f)
 Anstecker anfertigen - g)
 betriebliche Standards zur Qualitätssicherung bei der Gestaltung von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck umsetzen - h)
 Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen einsetzen 
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|   |   | - i)
 Trends bei der Gestaltung von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck berücksichtigen - j)
 Kränze und Formbinderei anfertigen - k)
 Tischfloristik, insbesondere Gestecke, unter Berücksichtigung von Tischformen und Tischgrößen planen und anfertigen - l)
 Hochzeitsfloristik, insbesondere Schmuck für Braut und Bräutigam, Körperschmuck sowie Fahrzeugschmuck, planen und anfertigen - m)
 Trauerfloristik, insbesondere Sargschmuck und Urnenschmuck sowie Trauerkränze und Trauergestecke, unter Berücksichtigung von Friedhofssatzungen planen und anfertigen - n)
 Raumfloristik unter Berücksichtigung von Raummerkmalen und Lichteinwirkungen planen und anfertigen - o)
 Bedeutung von Stilkunde bei der Gestaltung von floralen Werkstücken berücksichtigen - p)
 Raumbegrünungen planen und anfertigen 
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| 2 | Pflanzen pflegen und Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
 Gattungen, Arten und Sorten von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie deren Herkunft bestimmen und unter Berücksichtigung der Nomenklatur ins botanische System einordnen - b)
 Werkstoffkalender, insbesondere saisonale Werkstoffkalender, unter Berücksichtigung von botanischen Bezeichnungen und Handelsbezeichnungen erstellen und einsetzen - c)
 Lebensvorgänge von Pflanzen und Pflanzungen unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren fördern und optimieren - d)
 Schnittblumen, Schnittgrün und Pflanzenteile unter Berücksichtigung ihrer Ansprüche versorgen - e)
 Gefahrensymbole, insbesondere von Pflanzenschutzmitteln, erläutern 
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|   |   | - f)
 Bedeutung und Ziel des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung sowie Begriffe des Pflanzenschutzgesetzes erläutern - g)
 Schadbilder von Schädlingen und Krankheiten erkennen und deren Ursachen aufzeigen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen aufzeigen - h)
 Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, insbesondere des biologischen Pflanzenschutzes, aufzeigen - i)
 Eigenschaften und Anwendungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln erläutern - j)
 Vorschriften für die Abgabe und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung anwenden 
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| 3 | Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten  (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
 Kunden und Kundinnen begrüßen, Methoden der aktiven Ansprache einsetzen sowie Wünsche und Kaufmotive erfassen und darauf eingehen - b)
 Verkaufsgespräche mit Kunden und Kundinnen anlassbezogen, adressatengerecht und situationsgerecht sowie zielorientiert führen - c)
 eigenes Auftreten als Beitrag zur Zufriedenheit und Bindung von Kunden und Kundinnen reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen - d)
 Waren produkt- und anlassbezogen verpacken - e)
 Waren zum Schutz vor Transportschäden und Witterungseinflüssen verpacken sowie Möglichkeiten der Warenzustellung aufzeigen - f)
 Kunden und Kundinnen über nachhaltiges floristisches Handeln sowie über ökologisch und sozial nachhaltige Produkte und Verhaltensweisen informieren 
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|   |   | - g)
 Kunden und Kundinnen im Rahmen von Verkaufsgesprächen über Eigenschaften von Sortimenten sowie über deren Verwendung und Pflege informieren; Qualitäts- und Preisunterschiede begründen - h)
 konzeptionelle Beratungen, insbesondere zu Tischfloristik, Hochzeitsfloristik, Trauerfloristik und Raumfloristik, planen und durchführen, auch unter Nutzung digitaler Medien, dabei auftragsbezogene Daten erfassen - i)
 Entwürfe und Angebote unter Berücksichtigung von analogen und digitalen Medien erstellen, den Kunden und Kundinnen unter Anwendung von Präsentationstechniken vorstellen und mit diesen abstimmen - j)
 zur Bindung sowie zur Erweiterung des Kundenstamms betriebliche Serviceleistungen und Dienstleistungen anbieten sowie Zusatzverkäufe generieren - k)
 Reklamationen entgegennehmen und Lösungen kundenorientiert und unter Berücksichtigung von betrieblichen Vorgaben anbieten - l)
 Einsatzmöglichkeiten und Eignung von digitalen Medien beurteilen und diese einsetzen 
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| 4 | Kalkulationen durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
 Mengen und Verkaufspreise auftragsbezogen nach betrieblichen Vorgaben kalkulieren und bewerten - b)
 florale Werkstücke und Dienstleistungen sowie nonflorale Waren verkaufen - c)
 Zahlungssysteme und Kassensysteme anwenden 
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|   |   | - d)
 Rechnungen unter Berücksichtigung von Zahlungsbedingungen erstellen und an der analogen und digitalen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mitwirken 
  |   | 7 | 
| 5 | Marketingmaßnahmen planen und umsetzen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
 betriebliche Ausrichtung und Standortfaktoren bei der Planung von analogen und digitalen Marketingmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Werbemedien, berücksichtigen - b)
 saisonale Einflussfaktoren bei der Gestaltung von Marketingmaßnahmen berücksichtigen - c)
 Marketingmaßnahmen anlassbezogen, kostenorientiert sowie standortorientiert und zielgruppenorientiert auswählen - d)
 an der Konzeption betrieblicher Außendarstellung mitwirken - e)
 Marketingmaßnahmen auf der Grundlage eines einheitlichen Geschäftsauftritts durchführen - f)
 Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen ermitteln und bewerten - g)
 Ansätze zur Verbesserung des Marketings identifizieren, Schlussfolgerungen ableiten und Maßnahmen vorschlagen - h)
 Bildmaterial und Texte unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen, insbesondere des Urheberrechts, erstellen 
  |   | 6 | 
| 6 | Waren präsentieren  (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
 Vollständigkeit und Qualität des Warenangebotes prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen 
  | 6 |   | 
|   |   | - b)
 Produktinformationen analog und digital bereitstellen, Waren unter Einhaltung rechtlicher Regelungen auszeichnen und Produktinformationen zur Verkaufsförderung einsetzen - c)
 Waren unter Berücksichtigung der Regeln zur Gestaltung von Verkaufsräumen und Warenträgern verkaufsfördernd präsentieren - d)
 Erscheinungsbild des Betriebes beurteilen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen 
  |   | 8 | 
| 7 | Waren beschaffen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
 Bedarfe an Waren, insbesondere an floralen und nonfloralen Werkstoffen und technischen Hilfsmitteln, ermitteln - b)
 Bedarfsplanungen durchführen - c)
 rechtliche Regelungen, insbesondere zum Naturschutz und Artenschutz sowie zum Umgang mit invasiven Arten, einhalten 
  | 4 |   | 
|   |   | - d)
 externe und betriebsinterne Informations- und Kommunikationssysteme für die Beschaffung von Waren nutzen - e)
 Bezugsquellen ermitteln und auswählen sowie Angebote unter Berücksichtigung von ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, insbesondere von Saisonalität, Regionalität und Lieferketten sowie von Qualitäts- und Gütesiegeln, einholen, auch in einer Fremdsprache - f)
 Angebote, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitäten, Mengen, Preisen und Lieferzeiten sowie von Liefer- und Zahlungsbedingungen, vergleichen, bewerten und auswählen - g)
 Bestellungen durchführen und Liefertermine überwachen 
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| 8 | Waren annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
 Waren annehmen und Lieferscheine prüfen - b)
 Einhalten von Lieferterminen, Qualitäten, Mengen und Preisen kontrollieren - c)
 Mängel feststellen, beurteilen und dokumentieren sowie Maßnahmen zu deren Behebung einleiten - d)
 Wareneingänge erfassen - e)
 Lagerbestände überwachen und dokumentieren sowie Inventuren durchführen - f)
 Wiederverwendbarkeit von Verpackungen prüfen sowie Abfälle trennen und nach rechtlichen Regelungen entsorgen 
  | 5 |   | 
|   |   | - g)
 Waren gemäß ihren Ansprüchen werterhaltend lagern sowie Lagerbedingungen kontrollieren, steuern und dokumentieren - h)
 Warenströme erfassen 
  |   | 4 | 
| 9 | Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren  (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
 Arbeitsaufträge prüfen - b)
 Arbeitsabläufe unter Beachtung von Qualitätsvorgaben, Ressourcenschonung, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und Arbeitsschritte festlegen - c)
 Werkstofflisten erstellen - d)
 Werkstoffe und Betriebsmittel vorbereiten und bereitstellen sowie Arbeitsplätze unter Berücksichtigung von Arbeitsabläufen vorbereiten und einrichten - e)
 Arbeitsergebnisse dokumentieren und kontrollieren - f)
 Informations- und Kommunikationstechniken anwenden 
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|   |   | - g)
 Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten und Arbeitsergebnisse analysieren, auswerten und optimieren 
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| 10 | Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
 Werkzeuge und Maschinen auftragsbezogen auswählen, vorbereiten und bereitstellen - b)
 Werkzeuge und Maschinen reinigen, pflegen und aufbewahren - c)
 Störungen an Werkzeugen und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen veranlassen - d)
 Werkstoffe auftragsbezogen vorbereiten und bereitstellen - e)
 persönliche Schutzausrüstung auswählen und einsetzen 
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|   |   | - f)
 Verfügbarkeit und Qualität von Werkstoffen prüfen und sicherstellen - g)
 Funktionsfähigkeit von Werkzeugen und Maschinen sicherstellen 
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| 11 | Geschäftserfolg auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen  (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | - a)
 Tagesabschlüsse erstellen und kontrollieren - b)
 an der Ermittlung betrieblicher Kosten- und Leistungsstrukturen unter Berücksichtigung von Steuern und Abgaben mitwirken - c)
 Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung anhand von Kennziffern analysieren sowie Schlussfolgerungen ableiten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen - d)
 saisonale Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen - e)
 Auswirkungen unterschiedlicher Faktoren, insbesondere von Preisgestaltung, Beständen und Kosten, auf Kalkulation von Verkaufspreisen und Betriebsergebnis beurteilen - f)
 betrieblichen Schriftverkehr digital durchführen - g)
 Bedeutung branchenübergreifender Kooperationen und Serviceleistungen für den Betriebserfolg erläutern - h)
 Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen 
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