1 | Abnahme einer Prüfung (§ 8) einschließlich Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses | |
- a)
zum Erwerb des BZF II
| 80 |
- b)
zum Erwerb des BZF I
| 95 |
- c)
zum Erwerb des BZF E
| 85 |
2 | Abnahme einer Wiederholungsprüfung (§ 9) | |
- a)
zum Erwerb des BZF II, BZF I oder BZF E; Wiederholung Theorie
| 56 |
- b)
zum Erwerb des BZF II; Wiederholung Praxis
| 63 |
- c)
zum Erwerb des BZF II; Wiederholung Theorie und Praxis
| 71 |
- d)
zum Erwerb des BZF I; Wiederholung Praxis
| 75 |
- e)
zum Erwerb des BZF I; Wiederholung Theorie und Praxis
| 83 |
- f)
zum Erwerb des BZF E; Wiederholung Praxis
| 66 |
- g)
zum Erwerb des BZF E; Wiederholung Theorie und Praxis
| 73 |
3 | Abnahme einer Zusatzprüfung (§ 10) einschließlich Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses | |
- a)
zum Erwerb des BZF I durch Inhaber des BZF II
| 80 |
- b)
zum Erwerb des AZF durch Inhaber des BZF II
| 91 |
- c)
zum Erwerb des AZF durch Inhaber des BZF I
| 86 |
- d)
zum Erwerb des AZF E durch Inhaber des BZF E
| 86 |
4 | Abnahme einer Nachprüfung (§ 11) | 81 |
5 | Bearbeiten eines Antrags nach den §§ 12, 13, 13a oder 14 | |
- a)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses nach § 12
| 35 |
- b)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses an Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr (§ 13) oder an Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst (§ 13a)
| 35 |
- c)
Ausstellen eines Berechtigungsausweises an Inhaber eines Flugfunkzeugnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung erteilt wurde (§ 14)
| 47 |
- d)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses an Inhaber eines Flugfunkzeugnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung erteilt wurde (§ 14), ohne vereinfachte Prüfung
| 43 |
- e)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses an Inhaber eines Flugfunkzeugnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung erteilt wurde (§ 14), mit vereinfachter Prüfung
| 82 |
6 | Abnahme einer Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache (§ 15) einschließlich Ausstellen einer Bescheinigung bzw. Eintrag in den Luftfahrerschein bei einer Verlängerungsprüfung | 86 |
7 | beantragte Ausstellung einer Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses, eines Berechtigungsausweises oder einer Bescheinigung der Sprachprüfung nach § 16 | 35 |
8 | Änderung der beantragten Flugfunkzeugnisart nach § 6 Absatz 2 | 23 |
9 | Verlegung eines Prüfungstermins nach § 8 Absatz 1 Satz 2 | 20 |
10 | Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses nach § 20 | 35 |