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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
Schlussformel 

Der Bundesrat hat zugestimmt.