Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel § 1Festsetzung des Lärmschutzbereichs
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.