| 1. | der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen | | |
| 1.1 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern |
| b) | Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| c) | betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben |
| d) | Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen |
| 1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären |
| b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen |
| c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen |
| d) | Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen |
| 1.3 | Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht (§ 4 Nr. 1.3) | a) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen |
| b) | wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen |
| c) | Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherungsträger nennen |
| 1.4 | soziale Beziehungen (§ 4 Nr. 1.4) | a) | soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten |
| b) | bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken |
| c) | Aufgaben der staatlichen und kommunalen Verwaltungen, insbesondere Hoheits- und Dienstleistungsaufgaben, beschreiben |
| d) | bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken |
| e) | für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen |
| f) | Bedeutung beruflicher Wettbewerbe begründen, bei forstlichen Veranstaltungen mitwirken sowie Gespräche mit Waldbesuchern situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen |
| 1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.5) | a) | wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen |
| b) | Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen |
| c) | Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen |
| d) | berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere beim Umgang mit Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Gefahrstoffen sowie sonstigen Werkstoffen und Materialien, anwenden |
| e) | ergonomische Grundregeln anwenden und Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen |
| f) | Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben, Rettungskette einleiten und Maßnahmen der Ersten Hilfe ergreifen |
| g) | wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen |
| 1.6 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.6) | a) | Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und an Beispielen beschreiben |
| b) | Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes beschreiben |
| c) | über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung mitwirken |
| d) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energieträger, Materialien und Werkstoffe nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen |
| e) | wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben |
| 2. | Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2) | | |
| 2.1 | Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.1) | a) | Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren |
| b) | organisatorische und technische Abläufe im Forstbetrieb wahrnehmen und dokumentieren sowie Zusammenhänge aufzeigen |
| c) | Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern und -broschüren auswählen und sammeln |
| 2.2 | Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Grundbegriffe forstlicher und betrieblicher Planung nennen |
| b) | Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern, Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen |
| c) | Richtwerte nennen; Gewichte und Rauminhalte sowie Größen von Flächen schätzen und ermitteln, Aufwandsmengen berechnen |
| d) | Zeitaufwand und Arbeitsergebnisse festhalten |
| 2.3 | Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2.3) | a) | bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken |
| b) | Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen |
| c) | Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt beobachten |
| 3. | Waldbewirtschaftung, Forstproduktion (§ 4 Nr. 3) | | |
| 3.1 | Begründen und Verjüngen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.1) | a) | Standortfaktoren beschreiben |
| b) | Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern |
| c) | Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften und Humusformen beschreiben |
| d) | Bäume und Sträucher des Waldes sowie Standortanzeiger erkennen und benennen |
| e) | bei der Samen- und Pflanzgutgewinnung sowie der Pflanzenanzucht mitwirken |
| f) | bei der Vorbereitung von Verjüngungs- und Kulturflächen mitwirken |
| g) | bei der Aussaat und Pflanzung unter Anwendung verschiedener Arbeitsverfahren mitwirken |
| h) | Grundsätze naturnaher Waldbewirtschaftung nennen |
| 3.2 | Schützen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.2) | a) | vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Böden, Beständen und Produkten nennen |
| b) | Schäden an Waldbeständen nennen und bei der Feststellung der Ursachen mitwirken |
| c) | bei Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken |
| d) | bei Flächen- und Einzelschutzmaßnahmen gegen Wildschäden mitwirken |
| 3.3 | Erschließen und Pflegen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.3) | a) | waldbauliche Grundsätze nennen |
| b) | bei Kulturpflegemaßnahmen mitwirken |
| c) | bei der Jungbestandspflege einschließlich Mischwuchsregulierung mitwirken |
| d) | bei der Vorbereitung von Maßnahmen zur Durchforstung von Beständen mitwirken |
| e) | bei der Wertästung mitwirken |
| f) | bei der Feinerschließung mitwirken |
| 3.4 | Jagdbetrieb (§ 4 Nr. 3.4) | heimische Wildarten, ihr Verhalten und ihre Lebensräume nennen |
| 4. | Naturschutz und Landschaftspflege (§ 4 Nr. 4) | | |
| 4.1 | Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume (§ 4 Nr. 4.1) | a) | Wechselwirkungen zwischen Waldbewirtschaftung, Umwelt und Landschaft aufzeigen |
| b) | bei Maßnahmen der Landschaftspflege, insbesondere bei der Anlage und Pflege von Waldrändern, Hecken, Freiflächen und Feuchtbiotopen, mitwirken |
| c) | bei Maßnahmen des Artenschutzes mitwirken |
| d) | bei Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen mitwirken |
| e) | bei der Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden und zuständigen Naturschutzbehörden mitwirken |
| 4.2 | Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen (§ 4 Nr. 4.2) | a) | Schutz- und Erholungsfunktionen am Beispiel des Waldes erläutern |
| b) | bei der Pflege, Errichtung und Instandhaltung von Schutz- und Erholungseinrichtungen mitwirken; Bauskizzen von Erholungseinrichtungen erläutern |
| c) | Einsatzbereiche und -grenzen natürlicher Baustoffe nennen und bei ihrer Verwendung mitwirken |
| 5. | Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen (§ 4 Nr. 5) | | |
| 5.1 | Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen (§ 4 Nr. 5.1) | a) | Holzernteverfahren erläutern; bei der Holzernte mitwirken |
| b) | bei Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in der Holzernte mitwirken |
| 5.2 | Sortieren und Vermessen von Holz (§ 4 Nr. 5.2) | a) | Sortiervorschriften nennen |
| b) | beim Vermessen, Sortieren und Aufnehmen von Rohholz mitwirken |
| 5.3 | Bringen und Lagern von Holz (§ 4 Nr. 5.3) | a) | Holzbringungsverfahren und Lagerungsmöglichkeiten nennen |
| b) | Ursachen und Folgen von Rückeschäden nennen |
| c) | bei der Pflege und Instandsetzung von Waldwegen mitwirken |
| d) | beim Schützen und Konservieren von Rohholz mitwirken |
| 6. | Forsttechnik (§ 4 Nr. 6) | | |
| 6.1 | Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten (§ 4 Nr. 6.1) | a) | Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten |
| b) | Maschinen, Geräte sowie Betriebseinrichtungen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken |
| c) | Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären |
| d) | Arbeitssicherheit beim Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen beachten |
| e) | Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen erklären |
| f) | Maschinen, insbesondere für die Holzernte, Holzrückung und Entrindung sowie zur Bodenvorbereitung und Pflanzung, nennen |
| g) | Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten |
| 6.2 | Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen (§ 4 Nr. 6.2) | a) | Grundfertigkeiten der Be- und Verarbeitung von Holz und anderen Werkstoffen anwenden |
| b) | Holzarten unterscheiden und Holzeigenschaften nennen |