Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Gesetz - ForumRG) § 3Unterstützung durch Einrichtungen des Bundes
Bei der Erfüllung ihres Stiftungszwecks wird die Stiftung durch Einrichtungen des Bundes, insbesondere durch das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, das Deutsche Historische Museum und das Bundesarchiv, unterstützt.