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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin *) (Fotografiergewerbe-Ausbildungsverordnung - FotoAusbV)
§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte
A.
Porträtfotografie,
B.
Produktfotografie,
C.
Industrie- und Architekturfotografie oder
D.
Wissenschaftsfotografie.