Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin *) (Fotografiergewerbe-Ausbildungsverordnung - FotoAusbV) § 3Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte