(1) Im Prüfungsbereich „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Kundengespräche auftragsbezogen vorzubereiten und auszuwerten, auch in englischer Sprache,
- 2.
Anwendung der Kommunikationsformen sowie Kommunikationsregeln zu beschreiben,
- 3.
Bildkonzepte kundenorientiert, auftragsorientiert, zielgruppenspezifisch sowie medienspezifisch zu planen sowie die Bildkonzepte und deren Planung zu begründen,
- 4.
Prinzipien der Gestaltung und der Wahrnehmung zu erläutern,
- 5.
medienrechtliche Vorschriften einzuhalten,
- 6.
Kamerasysteme, Aufnahmesysteme sowie Lichtsysteme zu beschreiben und ihre jeweiligen Einsatzmöglichkeiten zu begründen,
- 7.
Bilder unter Berücksichtigung der Ausgabekanäle sowohl gestalterisch als auch technisch zu beurteilen und Möglichkeiten der Optimierung zu beschreiben,
- 8.
Bildbearbeitungsprozesse, Bildausgabeprozesse und Bildarchivierung zu planen und
- 9.
Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Aspekte der Nachhaltigkeit und Aspekte der Digitalisierung sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu berücksichtigen.