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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin* (Fotografen-Ausbildungsverordnung - FotoAusbV)
§ 8
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“ und
2.
„Fotografien erstellen und optimieren“.
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