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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin* (Fotografen-Ausbildungsverordnung - FotoAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
 
Zwischenprüfung
 
§ 6Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereiche
§ 9Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“
§ 10Prüfungsbereich „Fotografien erstellen und optimieren“
 
Abschnitt 3
 
Gesellenprüfung
 
§ 11Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche
§ 14Prüfungsbereich „Aufnahmen erstellen und optimieren“
§ 15Prüfungsbereich „Personenaufnahmen sowie Sachaufnahmen erstellen“
§ 16Prüfungsbereich „Wahlqualifikation“
§ 17Prüfungsbereich „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“
§ 18Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Abschnitt 4
 
Zusatzqualifikation
 
§ 21Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 22Prüfung der Zusatzqualifikation
 
Abschnitt 5
 
Schlussvorschrift
 
§ 23Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin