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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
§ 1
Stammzertifikate
Die Stammzertifikate für Vermehrungsgut von
1.
Saatgutquellen und Erntebeständen;
2.
Mischungen;
3.
Samenplantagen oder Familieneltern;
4.
Klonen und Klonmischungen
müssen den aus den Anlagen 1 bis 4 ersichtlichen Mustern entsprechen.
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