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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung - FPackV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Allgemeine Bestimmungen
 
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Kennzeichnung der Nennfüllmenge
 
Abschnitt 2
 
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
 
§  4Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§  5Abtropfgewicht
§  6Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§  7Fertigpackungen mit Lebensmitteln
§  8Herstellerangabe
§  9Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
§ 10Besondere Nennfüllmengenanforderungen
§ 11℮-Zeichen
 
Abschnitt 3
 
EG-Düngemittel
im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
 
§ 12Anforderungen an EG-Düngemittel
 
Abschnitt 4
 
Kosmetische Mittel
im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
 
§ 13Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
§ 14Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
 
Abschnitt 5
 
Vorverpackte Lebensmittel
und nicht vorverpackte Lebensmittel
 
§ 15Allgemeine Vorschriften
§ 16Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
§ 17Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
§ 18Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
§ 19Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
§ 20Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
§ 21Kennzeichnung der Stückzahl
§ 22Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
§ 23Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
 
Abschnitt 6
 
Nationale Vorschriften
für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
 
§ 24Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 25Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 26Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 27Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
§ 28Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
 
Abschnitt 7
 
Andere Verkaufseinheiten
und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
 
§ 29Offene Packungen
§ 30Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
§ 31Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
§ 32Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
 
Abschnitt 8
 
Fertigpackungen mit Füllmengen
von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
 
§ 33Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
§ 34Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
 
Abschnitt 9
 
Maßbehältnisse
 
§ 35Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
§ 36Genauigkeitsanforderungen
§ 37Herstellerzeichen
 
Abschnitt 10
 
Formvorschriften, Kontroll- und
Dokumentationspflichten sowie Marktüberwachung
 
§ 38Lesbarkeit und Schriftgröße
§ 39Mehrere Packungen, Sammelpackungen
§ 40Marktüberwachung
§ 41Kontroll- und Dokumentationspflichten
§ 42Bezugstemperatur
 
Abschnitt 11
 
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
 
§ 43Ordnungswidrigkeiten
§ 44Übergangsvorschriften
 
Anlage 1Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
Anlage 2Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Anlage 3Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
Anlage 4Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
Anlage 5Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Anlage 6Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
Anlage 7Anforderungen an Messgeräte