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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

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Abschnitt 1
 Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
  § 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
  § 2 Digitaler Fahrtenschreiber
  § 2a Aufbewahrung von Kontrollunterlagen
Abschnitt 2
 Organisation
  § 3 Zertifizierungsinfrastruktur
Abschnitt 3
 Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
  § 4 Allgemeines
  § 5 Fahrerkarte
  § 6 Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte
  § 7 Werkstattkarte
  § 8 Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen
  § 9 Unternehmenskarte
  § 10 Kontrollkarte
Abschnitt 4
 Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister
  § 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
  § 12 Inhalt des Registers
  § 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
  § 14 Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
  § 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
  § 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
  § 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
Abschnitt 5
 Ausnahmen
  § 18 Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
Abschnitt 6
 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
  § 19 Fahrtenschreiber nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Abschnitt 7
 Sonstige Vorschriften
  § 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
  § 20a Verantwortlichkeiten
Abschnitt 8
 Ordnungswidrigkeiten
  § 21 Ordnungswidrigkeiten
  § 22 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
  § 23 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014
  § 24 (weggefallen)
  § 24a (weggefallen)
Abschnitt 9
 Übergangsvorschriften
  § 26 (weggefallen)
  Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6)
  Anlage 2 (zu § 3)
Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr
Policy für die Bundesrepublik Deutschland
Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007
  Anlage 3 (zu § 4)
Beschreibung der Speicherkarten