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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes

Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.