bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 folgende Erhebungsmerkmale:
- a)
jährlich
den Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer und die Gewerbesteuerumlage nach dem Ergebnis der Schlussabrechnung;
- b)
monatlich
das Aufkommen aus Steuern nach Steuerarten und Zöllen;