Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen § 3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 § 1 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes auch im Land Berlin.