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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes
§ 3 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.