Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk (Friseurmeisterverordnung - Friseur-MstrV) § 10Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2027 außer Kraft.