| 1 | Kundenmanagement  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) |   |   |   | 
| 1.1 | Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1) | - a)
 Rolle des Personals für eine erfolgreiche Dienstleistungstätigkeit bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen - b)
 Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Tätigkeit im Dienstleistungssektor begründen - c)
 durch eigenes Verhalten zur kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens und zur Steigerung der Kundenbindung beitragen 
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| 1.2 | Betreuen, Beraten  und Verkaufen  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) | - a)
 Kunden empfangen und vor, während und nach der Behandlung serviceorientiert, insbesondere mit dem Ziel der Kundenbindung, betreuen - b)
 auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Beratung, Behandlung und Betreuung eingehen; Einfühlungsvermögen zeigen - c)
 Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen personenorientiert führen, auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren - d)
 Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Verkaufsgesprächen einsetzen 
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|   |   | - e)
 Kunden bei Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung der Haarqualität und -quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends individuell beraten; Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzen - f)
 Behandlungspläne erläutern, über Dienstleistungsangebote und Produkte informieren und betriebliche Dienstleistungen anbieten - g)
 Kunden über Maßnahmen und Produkte zur weiterführenden Pflege von Haar und Haut beraten - h)
 fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - i)
 Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen, im Sinne einer Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit bearbeiten und damit zur Steigerung der Servicequalität des Unternehmens beitragen - j)
 Konflikte erkennen, einordnen und durch situationsgerechtes Verhalten zu deren Lösung beitragen 
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| 2 | Friseur-Dienstleistungen  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) |   |   |   | 
| 2.1 | Pflegen des Haares und der Kopfhaut  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) | - a)
 Zustand und Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares prüfen und beurteilen sowie Maßnahmen für die Behandlung vorschlagen - b)
 Haarreinigungs- und -pflegemittel auswählen, nach Behandlungsplan dosieren und einsetzen - c)
 Haar und Kopfhaut mit verschiedenen Methoden reinigen und pflegen - d)
 Haarteile und Haarersatz reinigen und pflegen - e)
 Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren 
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| 2.2 | Haarschneiden  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) | - a)
 geplante Frisur unter Berücksichtigung von Haaransatz, Haarqualität, Wuchsrichtung und Fall des Haares vorformen - b)
 Haarlängen unter Berücksichtigung der geplanten Frisur bestimmen und abteilen - c)
 klassische Schneidetechniken, insbesondere Stumpfschneiden, Konturen und Übergang schneiden, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen 
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- d)
 moderne Schneidetechniken, insbesondere Effilieren, Messerarbeiten, Texturieren, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen - e)
 Haarschnitte überprüfen; Korrekturen durchführen - f)
 Bart schneiden und formen - g)
 Haut für Rasuren vor- und nachbehandeln - h)
 Rasuren mit unterschiedlichen Techniken durchführen 
  |   | 19 | 
| 2.3 | Gestalten von Frisuren  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) | - a)
 Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung auswählen und anwenden - b)
 Frisuren, insbesondere durch Wickeln, Wellen und Papillotiertechniken, gestalten - c)
 Frisuren mit thermischen Geräten gestalten, insbesondere Föhnen 
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- d)
 eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestalten - e)
 Hochsteckfrisuren gestalten - f)
 Haarteil einarbeiten - g)
 Styling- und Finishtechniken einsetzen 
  |   | 18 | 
| 2.4 | Dauerhaft Umformen  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4) | - a)
 Wickeltechnik und Wickler bestimmen; Haare abteilen und wickeln - b)
 Präparate auswählen und einsetzen - c)
 Umformungstechniken auswählen - d)
 Haare vorbehandeln, Umformungen durchführen und überwachen sowie Haare nachbehandeln - e)
 Arbeitsergebnisse beurteilen, Korrekturen vornehmen 
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| 2.5 | Farbverändernde  Haarbehandlungen  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5) | - a)
 Ausgangsfarbe feststellen - b)
 Tönungen aus direkt ziehenden Farbstoffen anwenden - c)
 Methoden der Farb- und Strähnenbehandlung und Applikationstechniken auswählen - d)
 Zielfarbe empfehlen und Behandlungsverfahren festlegen - e)
 Färbe- und Blondierungspräparate in verschiedenen Techniken auftragen 
  | 12 |   | 
- f)
 Einwirkzeiten festlegen und überwachen - g)
 Maßnahmen der Nachbehandlung durchführen - h)
 Ergebnis beurteilen und Farbkorrekturen durchführen 
  |   | 9 | 
| 3 | Dekorative Kosmetik und Maniküre  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | - a)
 Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen - b)
 Haut reinigen und Kompressen legen - c)
 Tages-Make-up gestalten - d)
 Zustand von Händen und Nägeln beurteilen - e)
 Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen - f)
 Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben 
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- g)
 Nägel polieren und dekorativ gestalten - h)
 Hände und Unterarme mit ausgewählten Präparaten massieren - i)
 Make-up für besondere Anlässe gestalten 
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| 4 | Betriebsorganisation  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) |   |   |   | 
| 4.1 | Betriebs- und Arbeitsabläufe  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) | - a)
 Arbeitsabläufe kunden- und serviceorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, organisatorischer und ergonomischer Maßnahmen planen, vorbereiten und gestalten; Arbeitsergebnisse kontrollieren - b)
 Arbeitsmittel und Materialien auswählen und kostenbewusst einsetzen - c)
 Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer, ästhetischer und ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen - d)
 Kundentermine planen, koordinieren und überwachen - e)
 Waren- und Materialeingänge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften erfassen, kontrollieren, lagern und Bestände pflegen 
  | 4 |   | 
- f)
 Inventur durchführen - g)
 individuelle Behandlungspläne aufstellen; Behandlungserfolg dokumentieren - h)
 Kassensystem vorbereiten, kassieren, Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen - i)
 bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragen 
  |   | 3 | 
| 4.2 | Pflegen von Maschinen,  Geräten und Werkzeugen  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) | - a)
 Maschinen, Geräte und Werkzeuge unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften reinigen, desinfizieren und pflegen - b)
 Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und Gesichtspunkten des Umweltschutzes, auswählen und einsetzen 
  | 2 |   | 
| 4.3 | Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3) | - a)
 persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbesondere Hautschutz unter Berücksichtigung technischer Regeln und gesetzlicher Vorschriften, durchführen - b)
 kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen anwenden - c)
 Maßnahmen der persönlichen Hygiene und Anforderungen in Bezug auf die Arbeitskleidung beachten 
  | 3 |   | 
| 4.4 | Qualitätssicherung  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4) | - a)
 Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten - b)
 bei Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Betriebsorganisation sowie des Kundenservices mitwirken und dabei eigene Vorschläge einbringen 
  |   | 2 | 
| 4.5 | Arbeiten im Team  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.5) | - a)
 Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
 im Team unter Beachtung von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und eigener Prioritäten kooperieren - c)
 Aufgaben im Team planen und ausführen - d)
 Teamentwicklung gestalten; Rückmeldungen geben und entgegennehmen 
  |   | 2 | 
| 4.6 | Informations- und  Kommunikationssysteme  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.6) | - a)
 Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung von Betriebsvorgängen nutzen - b)
 Daten erfassen und eingeben, insbesondere Kundenkartei pflegen - c)
 Vorschriften zum Datenschutz anwenden - d)
 Informationen beschaffen und nutzen 
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| 5 | Marketing  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) |   |   |   | 
| 5.1 | Werbung, Präsentation  und Preisgestaltung  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1) | - a)
 Arten, Ziele und Zielgruppen der Werbung im Friseurhandwerk unterscheiden - b)
 Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes einsetzen; eigene Vorschläge einbringen - c)
 Produkte und Dienstleistungen präsentieren und anbieten; Dekorationsmittel einsetzen - d)
 Elemente der Preisgestaltung unterscheiden - e)
 Preisveränderungen und Aktionen gegenüber den Kunden erläutern 
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| 5.2 | Kundenbindung  (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2) | - a)
 Anregungen, Hinweise, Ideen und Verbesserungsvorschläge der Kunden aufnehmen und umsetzen - b)
 durch Erscheinungsbild und Service die Kundenzufriedenheit fördern - c)
 Kundenbindungsmaßnahmen einsetzen 
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