1 | Kundenmanagement (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | | | |
1.1 | Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1) | - a)
Rolle des Personals für eine erfolgreiche Dienstleistungstätigkeit bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen - b)
Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Tätigkeit im Dienstleistungssektor begründen - c)
durch eigenes Verhalten zur kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens und zur Steigerung der Kundenbindung beitragen
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1.2 | Betreuen, Beraten und Verkaufen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) | - a)
Kunden empfangen und vor, während und nach der Behandlung serviceorientiert, insbesondere mit dem Ziel der Kundenbindung, betreuen - b)
auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Beratung, Behandlung und Betreuung eingehen; Einfühlungsvermögen zeigen - c)
Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen personenorientiert führen, auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren - d)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Verkaufsgesprächen einsetzen
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| | - e)
Kunden bei Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung der Haarqualität und -quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends individuell beraten; Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzen - f)
Behandlungspläne erläutern, über Dienstleistungsangebote und Produkte informieren und betriebliche Dienstleistungen anbieten - g)
Kunden über Maßnahmen und Produkte zur weiterführenden Pflege von Haar und Haut beraten - h)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - i)
Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen, im Sinne einer Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit bearbeiten und damit zur Steigerung der Servicequalität des Unternehmens beitragen - j)
Konflikte erkennen, einordnen und durch situationsgerechtes Verhalten zu deren Lösung beitragen
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2 | Friseur-Dienstleistungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) | | | |
2.1 | Pflegen des Haares und der Kopfhaut (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) | - a)
Zustand und Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares prüfen und beurteilen sowie Maßnahmen für die Behandlung vorschlagen - b)
Haarreinigungs- und -pflegemittel auswählen, nach Behandlungsplan dosieren und einsetzen - c)
Haar und Kopfhaut mit verschiedenen Methoden reinigen und pflegen - d)
Haarteile und Haarersatz reinigen und pflegen - e)
Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren
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2.2 | Haarschneiden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) | - a)
geplante Frisur unter Berücksichtigung von Haaransatz, Haarqualität, Wuchsrichtung und Fall des Haares vorformen - b)
Haarlängen unter Berücksichtigung der geplanten Frisur bestimmen und abteilen - c)
klassische Schneidetechniken, insbesondere Stumpfschneiden, Konturen und Übergang schneiden, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen
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- d)
moderne Schneidetechniken, insbesondere Effilieren, Messerarbeiten, Texturieren, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen - e)
Haarschnitte überprüfen; Korrekturen durchführen - f)
Bart schneiden und formen - g)
Haut für Rasuren vor- und nachbehandeln - h)
Rasuren mit unterschiedlichen Techniken durchführen
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2.3 | Gestalten von Frisuren (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) | - a)
Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung auswählen und anwenden - b)
Frisuren, insbesondere durch Wickeln, Wellen und Papillotiertechniken, gestalten - c)
Frisuren mit thermischen Geräten gestalten, insbesondere Föhnen
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- d)
eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestalten - e)
Hochsteckfrisuren gestalten - f)
Haarteil einarbeiten - g)
Styling- und Finishtechniken einsetzen
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2.4 | Dauerhaft Umformen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4) | - a)
Wickeltechnik und Wickler bestimmen; Haare abteilen und wickeln - b)
Präparate auswählen und einsetzen - c)
Umformungstechniken auswählen - d)
Haare vorbehandeln, Umformungen durchführen und überwachen sowie Haare nachbehandeln - e)
Arbeitsergebnisse beurteilen, Korrekturen vornehmen
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2.5 | Farbverändernde Haarbehandlungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5) | - a)
Ausgangsfarbe feststellen - b)
Tönungen aus direkt ziehenden Farbstoffen anwenden - c)
Methoden der Farb- und Strähnenbehandlung und Applikationstechniken auswählen - d)
Zielfarbe empfehlen und Behandlungsverfahren festlegen - e)
Färbe- und Blondierungspräparate in verschiedenen Techniken auftragen
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- f)
Einwirkzeiten festlegen und überwachen - g)
Maßnahmen der Nachbehandlung durchführen - h)
Ergebnis beurteilen und Farbkorrekturen durchführen
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3 | Dekorative Kosmetik und Maniküre (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | - a)
Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen - b)
Haut reinigen und Kompressen legen - c)
Tages-Make-up gestalten - d)
Zustand von Händen und Nägeln beurteilen - e)
Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen - f)
Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben
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- g)
Nägel polieren und dekorativ gestalten - h)
Hände und Unterarme mit ausgewählten Präparaten massieren - i)
Make-up für besondere Anlässe gestalten
| | 6 |
4 | Betriebsorganisation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) | | | |
4.1 | Betriebs- und Arbeitsabläufe (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) | - a)
Arbeitsabläufe kunden- und serviceorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, organisatorischer und ergonomischer Maßnahmen planen, vorbereiten und gestalten; Arbeitsergebnisse kontrollieren - b)
Arbeitsmittel und Materialien auswählen und kostenbewusst einsetzen - c)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer, ästhetischer und ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen - d)
Kundentermine planen, koordinieren und überwachen - e)
Waren- und Materialeingänge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften erfassen, kontrollieren, lagern und Bestände pflegen
| 4 | |
- f)
Inventur durchführen - g)
individuelle Behandlungspläne aufstellen; Behandlungserfolg dokumentieren - h)
Kassensystem vorbereiten, kassieren, Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen - i)
bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragen
| | 3 |
4.2 | Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) | - a)
Maschinen, Geräte und Werkzeuge unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften reinigen, desinfizieren und pflegen - b)
Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und Gesichtspunkten des Umweltschutzes, auswählen und einsetzen
| 2 | |
4.3 | Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3) | - a)
persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbesondere Hautschutz unter Berücksichtigung technischer Regeln und gesetzlicher Vorschriften, durchführen - b)
kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen anwenden - c)
Maßnahmen der persönlichen Hygiene und Anforderungen in Bezug auf die Arbeitskleidung beachten
| 3 | |
4.4 | Qualitätssicherung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4) | - a)
Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten - b)
bei Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Betriebsorganisation sowie des Kundenservices mitwirken und dabei eigene Vorschläge einbringen
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4.5 | Arbeiten im Team (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.5) | - a)
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
im Team unter Beachtung von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und eigener Prioritäten kooperieren - c)
Aufgaben im Team planen und ausführen - d)
Teamentwicklung gestalten; Rückmeldungen geben und entgegennehmen
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4.6 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.6) | - a)
Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung von Betriebsvorgängen nutzen - b)
Daten erfassen und eingeben, insbesondere Kundenkartei pflegen - c)
Vorschriften zum Datenschutz anwenden - d)
Informationen beschaffen und nutzen
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5 | Marketing (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) | | | |
5.1 | Werbung, Präsentation und Preisgestaltung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1) | - a)
Arten, Ziele und Zielgruppen der Werbung im Friseurhandwerk unterscheiden - b)
Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes einsetzen; eigene Vorschläge einbringen - c)
Produkte und Dienstleistungen präsentieren und anbieten; Dekorationsmittel einsetzen - d)
Elemente der Preisgestaltung unterscheiden - e)
Preisveränderungen und Aktionen gegenüber den Kunden erläutern
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5.2 | Kundenbindung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2) | - a)
Anregungen, Hinweise, Ideen und Verbesserungsvorschläge der Kunden aufnehmen und umsetzen - b)
durch Erscheinungsbild und Service die Kundenzufriedenheit fördern - c)
Kundenbindungsmaßnahmen einsetzen
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