Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 2.
- Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften, 
- 3.
- Ausführen von Hygienemaßnahmen, 
- 4.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, 
- 5.
- Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark, 
- 6.
- Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark, 
- 7.
- Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware, 
- 8.
- Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser, 
- 9.
- Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein, 
- 10.
- Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.