Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 3.
Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 5.
Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark,
- 6.
Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark,
- 7.
Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware,
- 8.
Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser,
- 9.
Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein,
- 10.
Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.