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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
§ 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
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