Der Flugberatungsdienst umfaßt
- 1.
die Sammlung, Auswertung und Bekanntmachung der Nachrichten, die für eine sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig ist;
- 2.
die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Flugplänen;
- 3.
die Beratung der Luftfahrzeugführer bei der Flugvorbereitung;
- 4.
die Herstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten.