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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente (Flächenstillegungsverordnung - FSV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.