(2) Im Rahmen des Lehrgangs sind Kenntnisse und Fertigkeiten insbesondere auf folgenden Gebieten zu vermitteln:
- 1.
Futtermittelrecht sowie berührende Rechtsbereiche, insbesondere Tierarzneimittelrecht, Produktsicherheitsrecht, Umweltrecht, Arbeitsschutzrecht, Lebensmittelrecht, Tierseuchenrecht, Handelsrecht, Gewerbe- und Eichrecht,
- 2.
Futtermittel-Probenahme- und Analysenverordnung,
- 3.
Verwaltungstechnik einschließlich automatisierter Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, insbesondere Anwendung futtermittelrechtlicher elektronischer Spezialprogramme,
- 4.
Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts,
- 5.
Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- 6.
Tierernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen sowie Rezepturgestaltung,
- 7.
Warenkunde einschließlich der Technologie, der Kennzeichnung und des Umgangs mit Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen,
- 8.
Mikrobiologie, Parasitologie, Schädlingsbekämpfung,
- 9.
Untersuchung von Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen,
- 10.
Futtermittel- und Betriebshygiene, insbesondere Anforderungen an Verpackung, Lagerung, Umschlag und Transport von Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen,
- 11.
Umwelthygiene einschließlich Abfallsicherung und -beseitigung,
- 12.
Gute landwirtschaftliche Praxis und betriebliche Eigenkontrollsysteme,
- 13.
Anerkennung und Registrierung von Betrieben,
- 14.
Betriebswirtschaft und Buchführung, insbesondere Buchprüfungen,
- 15.
Beratungsmethodik und Gesprächsführung.