Bundesfinanzbehörden sind
- 1.
als oberste Behörde:
das Bundesministerium der Finanzen;
- 2.
als Oberbehörden:
das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund und die Generalzolldirektion;
- 3.
als örtliche Behörden:
die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.