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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
§ 3
Meldepflichtiger
Zur Meldung verpflichtet ist der Unternehmer (§ 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder Fahrzeuglieferer (§ 2a des Umsatzsteuergesetzes), der die Lieferung des Fahrzeugs ausführt.
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